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   BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20   

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https://dejure.org/2021,38339
BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20 (https://dejure.org/2021,38339)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2021 - 5 StR 102/20 (https://dejure.org/2021,38339)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 (https://dejure.org/2021,38339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 5 StGB; § 263a StGB; § 64 StGB; § 267 StPO
    Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen (Computer-)Betrugs; Anforderungen an die Urteilsgründe (freisprechendes Urteil; Einlassung des Angeklagten; Überprüfung durch das Revisionsgericht); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 5 StGB, § 263a Abs 2 StGB
    Strafverurteilung wegen Computerbetrugs u.a.: Voraussetzungen von Bandentat und -abrede

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines kontinuierlichen Zusammenwirkens der Angeklagten und der weiteren Personen aufgrund einer (konkludenten) Bandenabsprache zur Begehung von Vermögensdelikten; Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände für die ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung eines kontinuierlichen Zusammenwirkens der Angeklagten und der weiteren Personen aufgrund einer (konkludenten) Bandenabsprache zur Begehung von Vermögensdelikten; Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände für die ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 342
  • StV 2022, 23 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    a) In einem Strafurteil ist die Einlassung des Angeklagten zumindest in wesentlichen Grundzügen in einer geschlossenen und zusammenhängenden Darstellung wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).

    Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Die Bandenabrede umfasst von vornherein die Begehung einer Mehrzahl künftiger Straftaten (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160 f.).
  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Eine Fallgestaltung, in der Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen in Gänze nicht möglich gewesen wären (BGH, Urteile vom 22. März 2018 - 5 StR 566/17, BGHSt 63, 107; vom 6. April 2005 ? 5 StR 441/04), liegt nicht vor.
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11).
  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung,

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Zwischen ihnen besteht keine Deckungsgleichheit, auch wenn im Einzelfall aus einer Tat auf eine vorangegangene Vereinbarung geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, StraFo 2013, 128).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Die Bandenabrede umfasst von vornherein die Begehung einer Mehrzahl künftiger Straftaten (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160 f.).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Dabei hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, dass einerseits Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hanges nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 210/20 mwN), während andererseits bei einer dauerhaften Abstinenz nicht mehr von einem Hang im Sinne des § 64 ausgegangen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 479/18).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 457/20

    Grundsätze der Strafzumessung (grundsätzliche keine bestimmende Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122; vom 22. Mai 2019 ? 5 StR 36/19, NStZ-RR 2019, 254; vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11).
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Ob dies der Fall ist, muss aber aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände beurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, NStZ-RR 2017, 310 mwN).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20
    Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 36/19

    Anforderungen an die Begründung des Urteils bei Freispruch aus tatsächlichen

  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04

    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim

  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19

    Urteilsgründe (Freispruch aus tatsächlichen Gründen)

  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 210/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Intervalle der Abstinenz)

  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 479/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 2 Rv 34 Ss 789/21

    Reichweite des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots

    Denn nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteile vom 14.4.2021 - 5 StR 102/20, und vom 26.1.2022 - 6 StR 395/21, jew. juris, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 267 Rn. 33, 33a, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    In einem Strafurteil ist die Einlassung des Angeklagten zumindest in wesentlichen Grundzügen in einer geschlossenen und zusammenhängenden Darstellung wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20, Rn. 27; Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).

    Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob das Tatgericht die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte

    Dabei ist die Einlassung des Angeklagten zumindest in wesentlichen Grundzügen in einer geschlossenen und zusammenhängenden Darstellung nachvollziehbar wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20, Rn. 27; vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22).

    Erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht überprüfen, ob das Tatgericht die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 27; Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45; eingehend Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 353 mwN).

  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 2022 - 5 StR 344/21; vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20; vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20; vom 27. Februar 2020 - 4 StR 568/19, NStZ 2021, 121, 122).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage ist, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges ebenso wenig entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 mwN) wie zwischenzeitliche Abstinenzphasen (BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12 mwN) oder das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18 Rn. 6).
  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer

    Dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte während der vollstreckten Untersuchungshaft ohne ausgeprägte Entzugserscheinungen abstinent leben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18; vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22, StV 2023, 236).
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